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   VG Schleswig, 19.02.2002 - 12 A 291/01   

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https://dejure.org/2002,24559
VG Schleswig, 19.02.2002 - 12 A 291/01 (https://dejure.org/2002,24559)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2002 - 12 A 291/01 (https://dejure.org/2002,24559)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 12 A 291/01 (https://dejure.org/2002,24559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermietung von Ferienwohnung - Gewerbe oder Verwaltung eigenen Vermögens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 837
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Auszug aus VG Schleswig, 19.02.2002 - 12 A 291/01
    Hieraus ergibt sich zugleich, dass die zuständige Behörde im Einzelfall durch Verwaltungsakt zur Erfüllung dieser Anzeigepflicht auffordern kann, wenn der Anzeigepflichtige dieser Verpflichtung nicht von sich aus nachkommt (BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25.91 - GewArch 1993, 196, 197).

    Die Zahl der Wohnungen und Betten, die Belegungsdauer von jeweils mehreren Wochen sowie die ganzjährige Nutzung und vor allem der schnelle Wechsel der Mieter sind nach Auffassung des BVerwG bereits als gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme eines Gewerbes zu bewerten (Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25.91 - aaO Seite 197, 198).

    Nach ihrem Erscheinungsbild stellt sich eine derart umfangreiche Vermietungstätigkeit im Wesentlichen wie ein Beherbergungsbetrieb in einem Feriengebiet dar, weil der Kläger sich mit regelmäßiger Werbung unter einer einheitlichen Bezeichnung der Wohnungen in dem Kurprospekt an eine nicht näher abgegrenzte Vielzahl potentieller Feriengäste wendet, um gleichsam "Urlaub zu verkaufen" (so BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25.91 - aaO Seite 198).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14

    Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und

    Gewerberechtlich ist im Hinblick auf die Anzeigepflichtigkeit entscheidend, ob sich die Betätigung des Betreibers des Beherbergungsbetriebes noch als bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Rn. 19, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. Februar 2002 - 12 A 291/01 - Rn. 13, juris).
  • VG Schleswig, 15.06.2020 - 12 A 207/18
    Hieraus ergibt sich zugleich, dass die zuständige Behörde im Einzelfall durch Verwaltungsakt zur Erfüllung dieser Anzeigepflicht auffordern kann, wenn der Anzeigepflichtige dieser Verpflichtung nicht von sich aus nachkommt (vgl. Rspr. zu § 14 GewO, der einen ähnlichen Regelungsgehalt in Bezug auf die Anmeldung zum Gewerberegister enthält: VG Schleswig, Urt. v. 19. Februar 2002 - 12 A 291/01 - juris, Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1993 - 1 C 25.91 - juris, Rn. 15).
  • VG Braunschweig, 21.06.2005 - 5 A 183/04

    Auslastungsquote; Auslegung; Beherbungsbetrieb; entgeltliche Nutzung; Ermäßigung;

    Nach Organisationsform und -aufwand entspricht die Vermietungstätigkeit damit einem Betrieb des Beherbergungsgewerbes (vgl. zur Vermietung von 6 Ferienwohnungen VG Schleswig, Urt. v. 19.2.2002 - 12 A 291/01 - NVwZ-RR 2002, 837 f.).
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